§1 Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§2 Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für: - Erwachsene (aktiv) 60,00 €
- Erwachsene (passiv) 20,00 €
- Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre 30,00 €
- „Alte- Herren“ – Spieler 25,00 €
§3 Der Mitgliedsbeitrag ist am 31.03. eines jeden Jahres fällig. Der Mitgliedsbeitrag
kann per Überweisung, Lastschrift oder in bar eingezogen werden.
§4 Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden.
Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
§5 Die Beitragsordnung kann von der Mitgliederversammlung per Beschluss
geändert werden.
Beschlossen am 02.02.2007
Letzter Stand vom 22.03.2013